Unvorhersehbare Wetterabläufe, zunehmende Stärke von tropischen Stürmen, Regenfällen und Überflutungen, zunehmende Dürren mit Ernährungsengpässen, Ansteigen des Meeresspiegels: Arme Bevölkerungsgruppen sind besonders stark betroffen, einerseits aufgrund ihrer geografischen Lage und andererseits, weil ihnen die Mittel fehlen, sich an veränderte klimatische Bedingungen anzupassen bzw. sich darauf vorzubereiten. Die Folgen des Klimawandels lösen zudem vielerorts regionale Migrationsbewegungen aus. Schon heute gibt es über 20 Millionen «Klimaflüchtlinge».
Das Klima-Übereinkommen von Paris
Mit der Verabschiedung des Pariser Klima-Übereinkommens im Dezember 2015 hat sich die Staatengemeinschaft zur Begrenzung der Klimaerwärmung höchstens 2 Grad Celsius verpflichtet. Dabei haben die reichen Länder zugesagt, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für die Minderung der Treibhausgasemissionen und die Anpassung an den Klimawandel in den Entwicklungsländern bereitzustellen. Aufgrund ihres Klimafussabdruckes, ihrer historischen Verantwortung und ihrer Wirtschaftskraft wird von der Schweiz etwa 1 Milliarde Franken pro Jahr erwartet werden. Doch der Bundesrat sprach im Mai 2017 von lediglich 450 bis 600 Millionen Dollar pro Jahr ab 2020 – wie bis anhin zu Lasten der Entwicklungszusammenarbeit, ergänzt mit privaten Mitteln. Zur Frage, wie diese privaten Finanzierungsmittel mobilisiert werden sollen, äusserte er sich nicht.
Fokus arme und exponierte Bevölkerungsgruppen
Als Mitglied der Klima-Allianz, einem Zusammenschluss von über 70 Schweizer NGOs, fordert Helvetas Politik und Verwaltung auf, ihre klimapolitischen Ambitionen deutlich zu verstärken, beim internationalen Engagement ebenso wie bei der Reduktion der CO2-Emissionen im eigenen Land. Dabei dürfen die finanziellen Verpflichtungen nicht zulasten der Entwicklungszusammenarbeit gehen, sondern müssen mit zusätzlichen, verursachergerechten Finanzierungsinstrumenten eingelöst werden. Arme und exponierte Gemeinschaften müssen befähigt werden, mit den Folgen des Klimawandels umzugehen und humanitäre Krisensituationen zu überwinden, zum Beispiel mit klimasensitiven Anbaumethoden, dürreresistentem Saatgut, Aufforstungen, Terrassierungen oder dem Anlegen von Bewässerungsteichen. Der Bundesrat soll sich dafür einsetzen, dass 50 Prozent der international zur Verfügung stehenden Klimagelder für Anpassungsmassnahmen verwendet werden und in erster Linie den armen und besonders exponierten Ländern und Gemeinschaften im Süden zugutekommen.