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Legate und Erbschaften        

Möchten Sie über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken? Mit einem Legat an Helvetas hinterlassen Sie ein Vermächtnis, das Hoffnung auf eine bessere und gerechtere Welt macht. 
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Hinterlassen Sie mit einem Vermächtnis etwas Sinnvolles

Haben Sie gewusst, dass Sie neben Ihren Angehörigen und Liebsten auch eine gemeinnützige Organisation wie Helvetas in Ihrem Testament berücksichtigen können? Das Geld, das wir so erhalten, setzen wir für Projekte ein, die benachteiligten Menschen ein Leben in Sicherheit und Würde ermöglichen.

Trotz der grossen Fortschritte in den letzten Jahrzehnten haben noch zu viele Menschen keinen Zugang zu Wasser und nicht genügend zu essen. Nur mit sauberem Wasser und einer vollwertigen Ernährung können sich Kinder gut entwickeln, zur Schule gehen, einen Beruf erlernen und später den eigenen Kindern Perspektiven schaffen.

Ein Leben frei von Armut ist möglich. Davon sind wir bei Helvetas überzeugt. Und dafür setzen wir uns ein – dank Ihnen. Erfahren Sie hier mehr über unsere Vision und unser Engagement oder lernen sie unsere weltweiten Projekte kennen.

27.11.24 | Webinar "Wie errichte ich ein Testament?"

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Revidiertes Erbrecht 2023

Am 1. Januar 2023 tritt in der Schweiz das revidierte Erbrecht in Kraft. Dadurch können Sie neu über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen. Mehr zur Erbrechtsrevision →

Schritt für Schritt zum Testament – mit unserem praktischen Testament-Ratgeber

Erfahren Sie in unserem kostenlosen Ratgeber, worauf Sie beim Erstellen Ihres Testaments achten sollten und wie Sie ganz konkret vorgehen. Sie können wählen, ob Sie den Ratgeber herunterladen oder lieber per Post erhalten möchten. Senden Sie dazu einfach dieses Formular ab.

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Alle Gespräche sind unverbindlich und werden mit äusserster Diskretion behandelt. Vielleicht möchten Sie auch mehr über Helvetas und unsere Arbeit für benachteiligte Menschen erfahren? Auch hierzu gebe ich Ihnen gerne Auskunft oder schicke Ihnen weitere Unterlagen. 

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Erbschaften, Legate & Philanthropie
Karin Wecke

Der Schatz von Madagaskar

Begeben Sie sich auf eine Reise ins Vanilleparadies von Madagaskar und lernen Sie die Oline und Tommy kennen, die mit der wertvollen Pflanze ihren Lebensunterhalt verdienen.

Häufig gestellte Fragen zum Testament

Hier beantworten wir Ihre Fragen rund ums Testament: Wie schreibe ich ein Testament? Gibt es eine Testament Vorlage? Was gilt es bezüglich Inhalt und Form zu beachten?

Erbrechtsrevision

Mit der Revision des Schweizer Erbrechts ab 1. Januar 2023 wird auch auf bestehende Testamente und Erbverträge das neue Recht anwendbar sein.
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Digitaler Nachlass

Immer mehr Menschen haben ein Facebook-Konto, kaufen online ein und speichern ihre Fotos auf einer Cloud. Was passiert mit dem digitalen Nachlass nach dem Tod?

Ein Leben frei von Armut ist möglich. Davon sind wir bei Helvetas überzeugt. Und dafür setzen wir uns Tag für Tag ein – dank Ihnen! Mit einem steuerfreien Legat an Helvetas hinterlassen Sie ein Vermächtnis, das Hoffnung auf eine bessere und gerechtere Welt macht.

Die wichtigsten Begriffe für Sie erklärt:

Das Testament ist das Dokument, das Ihren letzten Willen enthält. Es muss von Anfang bis zum Ende, das heisst unter Einschluss der Titel, handschriftlich auf neutralem Papier geschrieben werden. Am Ende des Textes ist das Testament ebenfalls handschriftlich mit Ort- und Datumsangabe zu versehen und eigenhändig zu unterzeichnen.

Eine Schenkung ist eine Zuwendung (Sache oder Geld) aus Ihrem eigenen Vermögen an eine bestimmte Person oder an eine Organisation ( z. B. Helvetas). Sie erfolgt zu Lebzeiten von Ihnen persönlich. Die Schenkung erfolgt unentgeltlich, d. h., Sie bekommen dafür keine Gegenleistung der beschenkten Partei.

Mit einem Legat – auch als Vermächtnis bezeichnet – verfügen Sie in Ihrem Testament, dass eine bestimmte Person oder eine Organisation aus Ihrem Nachlass eine bestimmte Sache oder Geldsumme bekommt. Diese Person oder Organisation bezeichnet man als Vermächtnisnehmer. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe und gehört auch nicht zur Erbengemeinschaft. Mit der Ausrichtung des Vermächtnisses muss auch nicht gewartet werden, bis der ganze Nachlass abgewickelt und die Erbengemeinschaft aufgelöst ist.

Wenn Sie sich in einer unerwarteten Notsituation (Todesgefahr) befinden, die es Ihnen nicht erlaubt, ein eigenhändiges Testament zu verfassen, können Sie ein Nottestament erstellen. Es existieren aber detaillierte Vorschriften dafür, und die Gültigkeitsdauer ist beschränkt.

Der Erbvertrag ermöglicht es Ihnen, gemeinsam mit anderen Personen (z. B.  Ehepartner oder Kindern) verbindlich eine Regelung für den Nachlass zu finden, die Sie individuell mit den Vertragsparteien verhandelt haben. Ein Erbvertrag ist ohne die Zustimmung der anderen Vertragsparteien nicht mehr abänderbar.

Das öffentliche Testament – auch als öffentliche letztwillige Verfügung bezeichnet – ist inhaltlich ein «normales» Testament. Allerdings wird Ihr letzter Wille nicht von Ihnen, sondern von einer Urkundsperson (Notar) aufgeschrieben. Zusätzlich müssen zwei Zeugen vor der Urkundsperson bestätigen, dass der vom Notar aufgeschriebene Inhalt auch wirklich Ihrem letzten Willen entspricht.

Der Nachlass ist das gesamte Vermögen, das eine Person bei ihrem Tod hinterlässt.

Als Pflichtteil wird der unentziehbare Anteil des gesetzlichen Erbanspruchs bezeichnet. Das Gesetz definiert, wer pflichtteilsgeschützt ist. Das Gesetz bestimmt auch, wie gross der Erbanteil für bestimmte Personen (z. B. Ehegatte oder Kinder) ist. Pflichtteilsgeschützt sind nur die direkten Nachkommen, der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner. Eltern sind nur dann pflichtteilsgeschützt, wenn Sie selbst keine Nachkommen haben. Alle anderen Personen (auch die Geschwister) haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Wenn Sie jemanden auf den Pflichtteil setzen möchten, dann müssen Sie dies in Ihrem Testamentexplizit erwähnen.

Über diesen Teil des Nachlasses können Sie frei verfügen. Wenn Sie also zum Beispiel keine Kinder haben und Ihren überlebenden Ehegatten auf den Pflichtteil setzen, können Sie den Rest des Nachlasses frei verteilen, d. h., Sie können diesen Teil z. B. Freunden oder einer Organisation zukommen lassen.

Das Gesetz gibt vor, wer Erbe ist. Diese gesetzliche Erbfolge orientiert sich an der Blutsverwandtschaft. Der Erblasser kann aber von dieser Erbfolge abweichen.

Diese Person oder Organisation wird vom Erblasser als Erbe in seinem Nachlass eingesetzt. Dafür braucht es aber eine klare Anordnung des Erblassers.

Gewisse gesetzliche Erben haben einen Pflichtteilsanspruch. Es sind dies die direkten Nachkommen des Erblassers, Ehegatten respektive eingetragene Partnerinnen und Partner und unter gewissen Voraussetzungen die Eltern. Dieser Pflichtteil kann diesen Personen nicht entzogen werden.

Im Testament können Sie eine Vertrauensperson als Willensvollstrecker bestimmen. Zu dessen Aufgaben gehört es, aus dem Nachlass die Schulden zu bezahlen, die Vermächtnisse auszurichten, sich um die steuerlichen und administrativen Aufgaben zu kümmern und alles mit den Banken zu regeln. Der Willensvollstrecker muss auch einen Teilungsvorschlag vorbereiten. Er hat Anspruch auf ein Honorar.

Einfach erklärt: Unterschied zwischen Legat und Erbschaft

Ein Legat ist ein Fixbetrag oder ein bestimmter Sachwert, der einer Person oder Organisation zugesprochen wird. Eine Erbschaft hingegen errechnet sich aus der frei verfügbaren Quote des Nachlasses. Die verstorbene Person weist einen prozentualen Anteil der frei verfügbaren Quote an eine begünstigte Person oder Organisation, die dadurch zur Miterbin wird. Mit der Erbrechtsrevision 2023 verändern sich die Pflichtteile für Nachkommen und Eltern. Neu können auf Wunsch bestimmte Personen oder auch gemeinnützige Organisationen, wie beispielsweise Helvetas, in wesentlich grösserem Umfang als bisher begünstigt werden.