Noch vor wenigen Jahren war die Bedeutung der Zivilgesellschaft fĂŒr eine nachhaltige Entwicklung unbestritten. Staatliche Akteure wie die DEZA sprachen sich dafĂŒr aus, gĂŒnstige Rahmenbedingungen fĂŒr die Arbeit von NGOs schaffen zu wollen, gerade in autoritĂ€ren Staaten. Doch der Wind hat sich gedreht. Im aktuellen Bundesratsentwurf der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 steht davon nichts. Ein Ziel, die Zivilgesellschaft stĂ€rken zu wollen, sucht man in der neuen Botschaft vergebens. Dabei wĂ€re dies unabdingbar fĂŒr einen starken Rechtsstaat.
Die Selbstbestimmungsinitiative wurde im November letzten Jahres dank des grossen Engagements zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen vom Schweizer Stimmvolk massiv verworfen. Hinter der Konzernverantwortungsinitiative, die grosse Sympathien in der Bevölkerung geniesst und auch Chancen hat, angenommen zu werden, stehen 114 Hilfswerke, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchliche, genossenschaftliche und gewerkschaftliche Vereinigungen sowie AktionĂ€rsverbĂ€nde. Und die Korrekturinitiative gegen Waffenexporte in BĂŒrgerkriegslĂ€nder, die in Rekordzeit von ĂŒber 134â000 Stimmberechtigten unterschrieben und letzte Woche eingereicht wurde, wird von zahlreichen Parteien und ĂŒber 30 Organisationen der Schweizer Zivilgesellschaft getragen. Drei Beispiele, die Einblick in die Rolle und Bedeutung der Zivilgesellschaft fĂŒr einen starken und demokratisch organisierten Staat geben.
Ein förderliches Umfeld fĂŒr die Zivilgesellschaft âŠ
Von solchen VerhĂ€ltnissen können die Menschen in den meisten EntwicklungslĂ€ndern nur trĂ€umen. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) können Machthabenden bisweilen zwar lĂ€stig sein, wenn sie ihre Stimme im Namen armer und benachteiligter Menschen erheben oder auf soziale und politische MissstĂ€nde hinweisen. Gleichzeitig werden sie aber international als wichtige Entwicklungsakteure anerkannt. Dies fand Ende 2011 seinen Ausdruck in der von der OECD initiierten «Busan Partnerschaft fĂŒr wirksame Entwicklungszusammenarbeit», die alle relevanten Akteure zusammenbrachte: Geber- und EmpfĂ€ngerlĂ€nder, multinationale Institutionen, NGOs und den Privatsektor. Darin heisst es: «Zivilgesellschaftliche Organisationen (CSO) spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Rechte geltend zu machen, rechtsbasierte AnsĂ€tze zu fördern, Entwicklungsstrategien und Partnerschaften zu gestalten und deren Umsetzung zu ĂŒberwachen. [âŠ].»
Auch wenn die Busan-Ergebnisse nicht verbindlich waren, herrschte doch Einigkeit darin, dass die zivilgesellschaftliche Arbeit unterstĂŒtzt werden soll. Das Schlussdokument hĂ€lt fest: «Wir werden unsere Verpflichtungen vollstĂ€ndig umsetzen, damit die CSO ihre Rolle als unabhĂ€ngige Entwicklungsakteure wahrnehmen können, wobei der Schwerpunkt auf einem förderlichen Umfeld («enabling environment») im Einklang mit den vereinbarten internationalen Rechten liegt.» Dazu gehören zweifellos die Einhaltung der Menschenrechte, das Recht auf MeinungsĂ€usserung, die Möglichkeit politischer Teilhabe, eine gesicherte rechtliche Grundlage fĂŒr die Arbeit und ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten.
⊠musste EinschrÀnkungen und Repression weichen
Doch der Geist von Busan ist weitgehend verschwunden. Stattdessen wird der Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen zunehmend eingeschrĂ€nkt («shrinking space»). Immer mehr LĂ€nder erlassen Gesetze, um ein Engagement von lokalen und auch internationalen NGOs zu unterbinden. Fundamentale Rechte wie die Versammlungs-, Vereinigungs- und MeinungsĂ€usserungsfreiheit werden eingeschrĂ€nkt. NGOs wird verboten, finanzielle UnterstĂŒtzung aus dem Ausland anzunehmen. Sie werden in ihrer Arbeit behindert, mit Drohungen eingeschĂŒchtert oder sogar mit Gewalt attackiert. In den schlimmsten FĂ€llen werden die Mitglieder sozialer Bewegungen und NGOs bedroht, verhaftet oder sogar ermordet.
Laut CIVICUS, der 1993 gegrĂŒndeten «globalen Allianz zur StĂ€rkung der BĂŒrgeraktionen und der Zivilgesellschaft», ist der zivilgesellschaftliche Raum heute in weit ĂŒber hundert LĂ€ndern eingeschrĂ€nkt. Gerade einmal drei Prozent der Weltbevölkerung lebt in LĂ€ndern, in denen dieser Raum als förderlich bezeichnet werden kann. Dabei schaffen gemĂ€ss CIVICUS-Erhebungen auch LĂ€nder, in die viele staatliche Entwicklungsgelder fliessen, nicht unbedingt gute Bedingungen fĂŒr die Zivilgesellschaft. Entweder ist es den Gebern im Politikdialog nicht gelungen, die Bedingungen fĂŒr die Zivilgesellschaft zu verbessern, oder aber es interessiert sie nicht wirklich. Letzteres ist zu befĂŒrchten: die wirtschaftliche Dynamik der EntwicklungslĂ€nder verdrĂ€ngt die Frage nach einer Verbesserung der gesellschaftlichen und politischen VerhĂ€ltnisse.
Keine Bedeutung fĂŒr die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz?
Diese zunehmenden EinschrĂ€nkungen fĂŒr NGOs sind alarmierend. Mehr denn je muss sich die Entwicklungszusammenarbeit die StĂ€rkung der Zivilgesellschaft in ihren ZiellĂ€ndern zu ihrer Aufgabe machen. Denn autoritĂ€re Regimes wandeln sich in erster Linie auf Druck der eigenen Bevölkerung zu demokratischen Systemen. Das Einhalten der Menschenrechte, das Durchsetzen eines Landrechts, das Kleinbauernfamilien schĂŒtzt, oder das Aufdecken und Verhindern von Umweltskandalen kann nur auf Druck der Zivilgesellschaft erreicht werden. Ein funktionierender Rechtsstaat, dies zeigt das Beispiel Schweiz, braucht das demokratische Zusammenspiel der drei zentralen und starken «SphĂ€ren» Staat, Markt und Zivilgesellschaft.
Von all dem liest man im Bundesratsentwurf des «ErlĂ€uternden Berichts zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024» kaum etwas. Beim Ziel 4 â «Frieden, Rechtsstaatlichkeit und Geschlechtergleichstellung fördern» â sucht man vergeblich nach einem Hinweis, dass dafĂŒr ein förderliches Umfeld fĂŒr die Zivilgesellschaft notwendig wĂ€re und der wachsenden Repression gegen NGOs entgegengetreten werden mĂŒsse. Dabei wĂ€re gerade dies ein «komparativer Vorteil» der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz: Sie könnte ihre positiven Erfahrungen mit einem uneingeschrĂ€nkten Handlungsspielraum fĂŒr die Zivilgesellschaft in den Politikdialog und die Programme einbringen.
Doch statt dies hervorzuheben, begnĂŒgt sich der Entwurf des Bundesrats mit einigen Bemerkungen: Man wolle mit NGOs zusammenarbeiten und anerkenne deren Rolle bei der Einforderung und Kontrolle der öffentlichen Rechenschaftspflicht. Man wolle die Zivilgesellschaft einbinden und mit ihr speziell im Bereich der Kulturförderung zusammenarbeiten, was zur StĂ€rkung der Zivilgesellschaft und des sozialen Zusammenhalts beitrage. Das ist mager angesichts der vielerorts wachsenden Bedrohung, die Stimmen der Zivilgesellschaft mundtot zu machen. Damit verspielt der Bundesrat die Möglichkeit, das Renommee der Schweiz als demokratisches System wirkungsvoll in die internationale Zusammenarbeit einfliessen zu lassen.