Die Unternehmenssteuerreform III (USR III), über welche die Stimmberechtigten am 12. Februar befinden, ersetzt ein schlechtes Steuerregime durch das nächste und könnte neue Steuerschlupflöcher schaffen. Bezahlen müssten dafür unter anderem die Entwicklungsländer. Deshalb empfiehlt Helvetas die Ablehnung der Vorlage.
Es ist aus entwicklungspolitischer Sicht grundsätzlich zu begrüssen, dass die Schweiz – wenn auch nur unter internationalem Druck – bestehende Steuerprivilegien für Unternehmen abzuschaffen gedenkt. So sollte mit der USR III-Vorlage eigentlich die Schweizer Steuerpolitik den neuen internationalen Standards von OECD, EU und G20 angepasst und die Steueroase Schweiz für Konzerne ausgetrocknet werden. Doch die bürgerliche Mehrheit des Parlaments hat die Reformvorlage dazu genutzt, alte Sondersteuerregime durch neue zu ersetzen und den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen weiter anzuheizen.
So bedeutet die Vorlage entwicklungspolitisch gesehen keine Verbesserung. Denn die angekündigten kantonalen Gewinnsteuersenkungen und speziell die geplanten neuen Sondersteuerregime schaffen neue Anreize für Unternehmen, Gewinne aus Entwicklungsländern unversteuert in die Schweiz zu verlagern. Patentbox, zinsbereinigte Gewinnsteuer, Steuerabzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben sowie bei der Kapitalsteuer können grundsätzlich als Instrumente zur Gewinnverschiebung benutzt werden. So bringt die Einführung der so genannten Patentbox für Forschung und Entwicklung eine privilegierte Besteuerung von Einkünften aus Patenten und vergleichbaren Rechten. Diese Instrumente richten in Entwicklungsländern verheerenden Schaden an. Gemäss Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) verlieren diese Länder jährlich über 200 Milliarden Dollar durch die Steuervermeidung von Konzernen.
Entwicklungsländer zahlen im doppelten Sinne die Zeche
Darüber hinaus müssen die neuen Steuerprivilegien, um OECD-konform zu sein, auch für einheimische Unternehmen gelten. Deshalb werden Steuerausfälle von mindestens 1,5 Milliarden Franken pro Jahr beim Bund und weiteren Milliarden bei den Kantonen befürchtet. Die vorgesehene Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer reisst ein Loch in die Bundeskasse und verschärft den Spardruck bei der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit. Somit zahlen die Entwicklungsländer einmal mehr und im doppelten Sinne die Zeche. Das ist entwicklungspolitisch in keiner Weise zu verantworten.
Bundesrat und Parlament haben eine erste Chance zur wirklichen Abschaffung von Steuer-privilegien und für mehr Steuergerechtigkeit zugunsten der Entwicklungsländer verpasst. Die Vorlage beseitigt keine Ungerechtigkeiten und führt gleichzeitig zu weiteren Sparmassnahmen bei der öffentlichen Hand. Sollten die Stimmberechtigten die Vorlage verwerfen, müsste der Bundesrat zügig einen neuen, mehrheitsfähigeren Reformentwurf präsentieren, da die OECD von der Schweiz die definitive Abschaffung der bestehenden Steuerprivilegien für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften bis spätestens 2020 verlangt. Diese würde Entwicklungsländern jene dringend benötigten Mittel für Entwicklungsvorhaben bringen, die ihnen zustehen. Deshalb unterstützt Helvetas das Referendum und empfiehlt die Unternehmenssteuerreform III zur Ablehnung.
Für Rückfragen:
Geert van Dok, Koordinator politische Kommunikation Helvetas, 079 237 38 55
So bedeutet die Vorlage entwicklungspolitisch gesehen keine Verbesserung. Denn die angekündigten kantonalen Gewinnsteuersenkungen und speziell die geplanten neuen Sondersteuerregime schaffen neue Anreize für Unternehmen, Gewinne aus Entwicklungsländern unversteuert in die Schweiz zu verlagern. Patentbox, zinsbereinigte Gewinnsteuer, Steuerabzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben sowie bei der Kapitalsteuer können grundsätzlich als Instrumente zur Gewinnverschiebung benutzt werden. So bringt die Einführung der so genannten Patentbox für Forschung und Entwicklung eine privilegierte Besteuerung von Einkünften aus Patenten und vergleichbaren Rechten. Diese Instrumente richten in Entwicklungsländern verheerenden Schaden an. Gemäss Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) verlieren diese Länder jährlich über 200 Milliarden Dollar durch die Steuervermeidung von Konzernen.
Entwicklungsländer zahlen im doppelten Sinne die Zeche
Darüber hinaus müssen die neuen Steuerprivilegien, um OECD-konform zu sein, auch für einheimische Unternehmen gelten. Deshalb werden Steuerausfälle von mindestens 1,5 Milliarden Franken pro Jahr beim Bund und weiteren Milliarden bei den Kantonen befürchtet. Die vorgesehene Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer reisst ein Loch in die Bundeskasse und verschärft den Spardruck bei der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit. Somit zahlen die Entwicklungsländer einmal mehr und im doppelten Sinne die Zeche. Das ist entwicklungspolitisch in keiner Weise zu verantworten.
Bundesrat und Parlament haben eine erste Chance zur wirklichen Abschaffung von Steuer-privilegien und für mehr Steuergerechtigkeit zugunsten der Entwicklungsländer verpasst. Die Vorlage beseitigt keine Ungerechtigkeiten und führt gleichzeitig zu weiteren Sparmassnahmen bei der öffentlichen Hand. Sollten die Stimmberechtigten die Vorlage verwerfen, müsste der Bundesrat zügig einen neuen, mehrheitsfähigeren Reformentwurf präsentieren, da die OECD von der Schweiz die definitive Abschaffung der bestehenden Steuerprivilegien für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften bis spätestens 2020 verlangt. Diese würde Entwicklungsländern jene dringend benötigten Mittel für Entwicklungsvorhaben bringen, die ihnen zustehen. Deshalb unterstützt Helvetas das Referendum und empfiehlt die Unternehmenssteuerreform III zur Ablehnung.
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