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Ja zu Paris, Nein zum CO2-Gesetzesentwurf

Helvetas hat sich in der Vernehmlassung kritisch zur «Klimapolitik der Schweiz nach 2020» des Bundesrats geäussert. Im Kern geht es dabei um die Revision des CO2-Gesetzes.
VON: Geert van Dok - 08. Dezember 2016
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Helvetas lehnt den mutlosen Entwurf des Bundesrates ab, da er in keiner Weise den Zielsetzungen des Klimaübereinkommens von Paris entspricht und keine adäquaten Umsetzungsmassnahmen vorsieht. Die Schweiz muss nicht nur das Übereinkommen von Paris ratifizieren, sondern vor allem auch ihre Ambitionen im Inland verdoppeln.

Mit der Verabschiedung des Klima-Übereinkommens von Paris im Dezember 2015 haben sich sämtliche Länder darauf verpflichtet, zur Begrenzung der Klimaerwärmung bis 1.5 oder höchstens 2 Grad Celsius beizutragen. Denn auch wenn sofortiges Handeln bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen einen erheblichen Aufwand mit sich bringen wird: Ein Aufschub würde ein Zehnfaches kosten. Zudem führen irreversible Kippeffekte dazu, dass die Gefahren überproportional ansteigen. Erste solche Effekte können bereits bei einer Erwärmung, die unter 2 Grad bleibt, eintreten.

Die Schweiz ist als Alpenland mit stark überdurchschnittlichem Erwärmungstrend besonders betroffen, darüber lässt der aktuelle Bericht Brennpunkt Klima Schweiz der Akademien der Wissenschaften Schweiz keinen Zweifel. Die Kosten für den Umgang mit Folgen wie Hochwasser, erodierende Alpen-/Berghänge und Waldbrände, aber auch Gesundheitsschäden, Produktivitätsverluste und Ernteausfälle, werden ohne ausreichende Massnahmen weiterhin massiv ansteigen. Juli und August 2016 waren global die beiden heissesten je gemessenen Monate überhaupt, und 2016 könnte den Hitzerekord von 2015 erneut schlagen: Eigentlich müsste die sich daraus ergebende Dringlichkeit zu handeln, ihren Ausdruck im Entwurf das revidierten CO2-Gesetzes finden. Doch der Bundesrat ignoriert darin die Zielsetzungen von Paris, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Vielmehr belässt er es beim (längst überholten) Ziel einer Begrenzung auf 2 Grad Celsius.

Bei den Emissionen im Inland soll die Reduktion nach Gesetzesentwurf minus 30% (im Vergleich zu 1990) betragen, obwohl zur Erreichung der Klimaziele von Paris minus 60% nötig wären. Kein Wort auch dazu, die Emissionen seien möglichst schnell zu verringern und mittelfristig auf netto Null zu stabilisieren. Es entsteht der Eindruck, als möchte der Bundesrat am liebsten sämtliche Klimaverpflichtungen der Schweiz mittels Zahlungen im Ausland erfüllen, um die eigene Wirtschaft nicht zu verärgern. Dabei sind Reduktionen im Ausland zwar unentbehrlich, weil durch den Konsum von importierten Gütern ausserhalb der Grenzen Emissionen verursacht werden. Diese können und dürfen aber die Anstrengungen zur Reduktionsminderung im Inland nicht ersetzen. Anstelle des eingeschlagenen, mutlosen «Weiter wie bisher» -Wegs würde es der Schweiz gut anstehen, im Inland tatkräftig voranzugehen, damit das hehre Bekenntnis des Bundesrats zur «High Ambition Coalition» , die sich in Paris für eine Begrenzung der globalen Klimaerwärmung möglichst auf 1.5° C stark machte, nicht an seinen Lippen kleben bleibt.

Dass es auch anders geht, zeigten 48 der ärmsten und am stärksten vom Klimawandel betroffenen Länder. In einer gemeinsamen Erklärung kündigten sie im letzten Monat an der Klima-Konferenz in Marokko an, bis spätestens 2050 ihre Energieversorgung zu 100 Prozent auf erneuerbare Quellen umzustellen. Klimaschutz ist für sie kein kostspieliges Hemmnis, sondern eine Chance, ihre Entwicklung und die angestrebte Nachhaltigkeit zu beschleunigen. Bereits im vergangenen Jahr überstieg dort der Bau von Wind- und Solarkraftwerken jenen von Kohlekraftwerken.

Dass die Menschen in armen Ländern täglich mit den oft katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels konfrontiert sind, weiss Helvetas aufgrund ihres Klima-Engagements in ihren Partnerländern aus eigener Erfahrung. Dabei verfügen die benachteiligten Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer Armut meist nicht über die Ressourcen, solchen Bedrohungen zu begegnen. Daher müssen dortige Anpassungsprogramme im Rahmen der internationalen Klimapolitik eine «pro-poor»  Perspektive beinhalten. Nicht umsonst wurde im Übereinkommen von Paris eine finanzielle Unterstützung seitens der Industrieländer für jene armen Länder oder Bevölkerungsgruppen, die dem Klimawandel am stärksten und weitgehend unverschuldet ausgesetzt sind, explizit verankert. Der Bundesrat aber erachtet es nicht für nötig, in seiner Vorlage des Bundesrats irgendwelche Massnahmen dazu vorzuschlagen.

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