Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates will Klauseln zum Sortenschutz aus Handelsabkommen streichen. Die Koalition «Recht auf Saatgut» begrüsst diesen Schritt zu mehr Ernährungssouveränität für Kleinbäuer:innen im Süden.
Medienmitteilung der Koalition «Recht auf Saatgut» vom 21. März 2023.
Die Klausel zum Sortenschutz soll künftig aus von der Schweiz ausgehandelten Handelsabkommen gestrichen werden. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative zugestimmt. Die Koalition «Recht auf Saatgut» (Alliance Sud, Fastenaktion, FIAN, HEKS, Public Eye, Swissaid, Uniterre) begrüsst diesen Schritt zu mehr Ernährungssouveränität für Kleinbäuer:innen im Süden und zum Schutz der Biodiversität.
Mit 13 gegen 7 Stimmen und 4 Enthaltungen hat die Kommission die parlamentarische Initiative (22.492) von Nationalrat Nicolas Walder (Grün/GE) angenommen und damit ein klares Zeichen gesetzt: Sie will, dass die Schweiz ihre Handelspartner nicht mehr durch eine Klausel verpflichtet, die Richtlinien des internationalen Sortenschutzabkommens UPOV91 einzuhalten. Diese Klausel ist jeweils in den Verhandlungsmandaten für Handelsabkommen der Schweiz mit anderen Ländern enthalten und verpflichtet diese, Sortenschutzgesetze gemäss UPOV 91 zu erlassen. Diese Bestimmung verbietet es Bäuer:innen, Saatgut, das sie selbst produzieren, zu tauschen oder zu verkaufen, sofern es sich um geschützte Sorten handelt. Selbst die Vermehrung zum Eigenverbrauch ist nur noch eingeschränkt erlaubt und mit Zahlungen verbunden.
Heute hat die Schweiz jedoch einen Schritt hin zur Wahrung der bäuerlichen Saatgutrechte gemacht. «Durch diese Saatgutrechte können die Kleinbäuer:innen ihre Ernährungssicherheit verbessern und die Biodiversität schützen», erklärt Simon Degelo, Verantwortlicher Saatgut und Biodiversität beri SWISSAID.
Recht auf freie Verwendung
Die jahrhundertalte Praxis von Bäuerinnen und Bauern, das auf den eigenen Feldern erzeugte Saatgut wiederzuverwenden, zu tauschen oder zu verkaufen ist für die Ernährungssicherheit in den Ländern des Südens unabdingbar. Dies garantiert die Versorgung mit Saatgut und ist zentral für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Vielfalt unserer Nutzpflanzen. Deshalb wurde das bäuerliche Recht, Saatgut zu vermehren, zu nutzen, zu tauschen und zu verkaufen in der UNO-Deklaration über die Rechte von Bäuerinnen und Bauern (UNDROP) und im Internationalen Saatgutvertrag der FAO verankert. Die UPOV-Klausel beschneidet diese Rechte weltweit: «Die Schweiz muss das Recht auf Saatgut und somit das Recht auf Nahrung verteidigen», fügt Tina Goethe von HEKS hinzu. Die Koalition «Recht auf Saatgut» fordert die Aussenpolitische Kommission des Ständerats auf, der parlamentarische Initiative ebenfalls zuzustimmen.
Mehr Informationen:
Parlamentarische Initiative «In Verhandlungsmandaten zu Handelsabkommen keine Klauseln mehr zum Schutz von Pflanzenzüchtungen – 22.492
Kontaktpersonen:
Simon Degelo, Verantwortlicher Saatgut und Biodiversität SWISSAID,
Tel: 076 824 00 46, s.degelo@swissaid.ch;
Tina Goethe, Co-Abteilungsleitung Entwicklungspolitik & Themen HEKS
Tel: 076 516 59 57, tina.goethe@heks.ch