Transparenz in den Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten!
Heute beginnt in Genf eine neue Verhandlungsrunde zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Ländern (einschliesslich der Schweiz) und den Mercosur-Staaten. Die aufgeführten NGOs und Friends of the Earth Uruguay fordern von den Verhandlungs-partnern Transparenz bei den Verhandlungen und eine Nachhaltigkeitsanalyse zu den Auswirkungen des Freihandelsabkommens.
Medienmitteilung der entwicklungspolitischen Dachorganisation Alliance Sud, die von Helvetas und anderen grossen Schweizer Hilfswerken getragen wird.
Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Ländern ein-schliesslich der Schweiz und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uru-guay) begannen im Juni 2017 in völliger Intransparenz. Die Verhandlungstexte sind nicht öffentlich, so dass weder die Parlamentarierinnen und Parlamentarier noch die Zivilgesell-schaft in den betroffenen Ländern wissen, worüber ihre Regierungen verhandeln. Die letzt-lich betroffenen Bevölkerungen wissen kaum, dass diese Verhandlungen stattfinden. Ein solches Abkommen könnte jedoch beträchtliche Auswirkungen auf sie haben.
Alliance Sud, Public Eye, SWISSAID, die Fédération romande des consommateurs und Friends of the Earth Uruguay verlangen von den Vertragsstaaten Folgendes:
- Eine regelmässige Kommunikation über den Stand der Verhandlungen. Allfällig betrof-fene Bevölkerungsgruppen müssen zum Inhalt des Abkommens konsultiert werden.
- Durchführung einer Nachhaltigkeitsstudie vor Abschluss der Verhandlungen, wie es unter anderem die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates fordert.
Die Studie muss u.a. die Menschenrechtssituation sowie die wirtschaftlichen Auswir-kungen des Abkommens analysieren. Diese Analyse würde einen ersten Eindruck von den Gewinnern und Verlierern vermitteln und eine öffentliche Debatte lancieren. Zwar sind die Verhandlungstexte nicht bekannt; aus Erfahrung weiss man jedoch, dass die Bestimmungen solcher Abkommen weit über Handelsfragen hinausreichen. Mehrere Sektoren werden betroffen sein:
- Landwirtschaft: Die Gefahr besteht, dass dieses Abkommen insbesondere den agroindustriellen Unternehmen in den Mercosur-Staaten zugutekommt. Bestehende Probleme wie Waldrodungen, die Vertreibung von Kleinbauern und der Verlust der Ernährungssouveränität durch die weitere Stärkung der exportorientierten Landwirt-schaft könnten verschärft werden. Im Gegenzug würden die Landwirte in den EFTA-Ländern durch die Einfuhr von Fleisch, Soja und Zucker zu konkurrenzlos billigen Preisen unter Druck geraten. Zu-dem liegen die Lebensmittelstandards in den Mercosur-Staaten unter denen der Schweiz. Darüber hinaus würde die Ausdehnung geistiger Eigentumsrechte die Gefahr einer Privatisierung des Saatguts mit sich bringen, was den Austausch und die Vermarktung für die Landwirte erheblich erschweren würde.
- Gesundheit: Durch den Ausbau der geistigen Eigentumsrechte bei Arzneimitteln würden die Vermarktung von Generika in den Mercosur-Ländern erschwert und die Medikamentenpreise verteuert.
- Wirtschaftliche Entwicklung: Kleine und mittlere Unternehmen in den Mercosur-Staaten laufen Gefahr, durch Industrieimporte aus den EFTA-Ländern verdrängt zu werden, was die Arbeitslosigkeit und die soziale Krise weiter verschärfen würde.
- Öffentliches Beschaffungswesen: Wenn das öffentliche Beschaffungswesen sowie die staatlichen Unternehmen ausländischer Konkurrenz ausgesetzt werden, erschwert dies die Bemühungen einer auf nationale Bedürfnisse Rücksicht neh-menden Entwicklung.
- Konsumentinnen und Konsumenten: Die Vorteile des Abkommens für die Kon-sumentinnen und Konsumenten müssen noch nachgewiesen werden, sowohl was die Preise als auch die Qualität der eingeführten Lebensmittel betrifft. Ohne Sicher-heitsvorkehrungen könnten Lebensmittel von fragwürdiger Qualität leichter auf un-sere Teller gelangen. Um die volle Transparenz zu gewährleisten, müssen Fragen der Lebensmittelsicherheit (z. B. Desinfektion von Fleisch oder verdorbenes Fleisch), der Rückverfolgbarkeit (Verfolgung geklonter Tiere und ihrer Nachkom-men), der Kennzeichnung der Herkunft und der Verwendung von in der Schweiz verbotenen Wachstumsförderern berücksichtigt werden. Das Abkommen muss sicherstellen, dass die Erwartungen der Konsument/innen erfüllt werden, insbeson-dere hinsichtlich Tier- und Umweltschutz, aber auch dahingehend, dass in der Schweiz weiterhin auf den Einsatz von genmanipulierten Futtermitteln verzichtet wird. Das Abkommen muss so ausgelegt sein, dass die Produktion lokaler Land-wirtschaftserzeugnisse nicht gefährdet wird.
Mehr Informationen:
Isolda Agazzi, Alliance Sud, isolda.agazzi@alliancesud.ch + 41 79 434 45 60