Der Bundesrat prüft einen Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative. Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer begrüsst diese Idee.
Medienmitteilung der Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer, die Helvetas als Mitglied unterstützt; Helvetas-Präsidentin Therese Frösch ist im Co-Präsidium der Allianz.
Für die Allianz war immer klar: Wenn es möglich ist, das Ziel der Korrektur-Initiative auf parlamentarischem Weg durchzusetzen, dann ist das zu befürworten. Nun prüft der Bundesrat einen Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative. Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer begrüsst dies. Für sie ist klar: Ein direkter Gegenentwurf oder ein indirekter Gegenvorschlag müsste die drei Grundideen der Korrektur-Initiative aufnehmen, damit ein Rückzug der Initiative in Frage kommt. Dies bedeutet:
- Die Kriterien für Kriegsmaterial-Exporte müssen mindestens auf der Stufe eines Bundesgesetzes geregelt werden, um die demokratische Basis von Waffenexporten zu verbreitern und somit die Mitsprache des Parlaments zu ermöglichen (wie es die BDP-Motion 18.3394 vorgesehen hatte).
- Der Export von Kriegsmaterial an Länder, die systematisch und schwerwiegend die Menschenrechte verletzen, muss ohne Ausnahmen verboten werden.
- Dem Export von Kriegsmaterial an Bürgerkriegsländer oder an undemokratische Länder, welche in (Bürger-)kriegen oder internen oder internationalen bewaffneten Konflikten verwickelt sind, muss definitiv ein Riegel geschoben werden.
Die Korrektur-Initiative bietet dem Bundesrat die Möglichkeit, einen juristischen Missstand in der aktuell geltenden Kriegsmaterialverordnung zu lösen. So heisst es gemäss aktueller Gesetzeslage, dass Kriegsmaterialexporte nicht bewilligt werden, wenn „das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist“ (Art. 5 Abs. 2 lit. a KMV). Wie über 70 RechtsprofessorInnen bereits im Jahr 2009 in einem offenen Brief an die damalige Bundesrätin Doris Leuthard anmerkten, wären mit dieser Formulierung eigentlich auch Waffenexporte in die USA oder nach Frankreich verboten – beide Länder sind in mehrere international bewaffnete Konflikte verwickelt. Die Korrektur-Initiative mit ihren Ausnahmebestimmungen betreffend den Exportgenehmigungen an Länder, die in einen internen oder international bewaffneten Konflikt verwickelt sind, würde hingegen neu die gängige Praxis der Waffenexporte auch juristisch absichern. Somit wären also Exporte in die USA, nach Frankreich oder in andere „demokratische Länder, die über ein Exportkontrollregime verfügen, das mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist“ (Initiativtext Korrektur-Initiative) neu juristisch legitimiert. Lieferungen an Länder wie Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate, die im Jemen-Krieg verwickelt sind, wären jedoch in Zukunft nicht mehr möglich. Somit ist auch klar, dass ein allfälliger Gegenvorschlag materiell im Grundsatz nicht weniger weit gehen kann als die Initiative selbst, da diese bereits eine Abschwächung des heutigen Wortlautes beinhaltet.